Seitenbereiche

Immobilienbewertung

https://www.mueller-steuerberatung.de/news/mandanten/
Illustration

Bewertungsverfahren

Für die Ermittlung der Steuerwerte für vererbte oder verschenkte Immobilien gibt es drei Bewertungsverfahren: das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Vergleichswertverfahren. Letzteres wendet die Finanzverwaltung nach Möglichkeit an, da dieses im Regelfall zum Höchstwert führt. Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus Kaufpreisen abgeleitet. Hierzu sieht das Gesetz vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vor, welche in den jeweils jährlich veröffentlichten Immobilienmarktberichten enthalten sind.

Anforderungen an Vergleichsfaktoren

Die von der Finanzverwaltung verwendeten Vergleichswerte sollten allerdings nicht in jedem Fall hingenommen werden. Das Finanzgericht (FG) Köln hat beispielsweise von der Finanzverwaltung verwendete Kaufpreismittelwerte für Wohnflächen zurückgewiesen, welche ohne Unterscheidung zwischen mittlerer und guter Wohnlage und ohne differenzierte Baujahresspannen ermittelt wurden (Beschluss v. 11.04.2019 - 4 V 405/19 EFG 2019 S. 1258 Nr. 15). Im Streitfall hatte das Finanzamt bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens unter Verwendung der mangelhaften Vergleichsfaktoren einen fast doppelt so hohen Grundstückswert errechnet als der Steuerpflichtige bei Anwendung des Sachwertverfahrens unter Anwendung der zutreffenden Bodenrichtwerte (€ 312.420,00 gegenüber € 173.053,00).

Fazit

Die gegen den Feststellungsbescheid gerichtete Klage hatte Erfolg. Steuerpflichtige sollten ganz genau hinsehen und entsprechende Feststellungsbescheide prüfen lassen, wenn die Finanzbehörde vom Gutachterausschuss ermittelte Durchschnittskaufpreise (Kaufpreismittel) ohne Berücksichtigung unterschiedlicher wertbeeinflussender Grundstücksmerkmale verwendet.

Stand: 30. März 2020

Bild: sakkmesterke - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Berater für Steuern und Ihre Finanzstrategie in Dußlingen. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder zu unseren Steuernews-Beiträgen? Kontaktieren Sie uns!

Harald Müller Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.